Soorce Anti-Korruptionsrichtlinie

1. Grundsatz

Die Soorce verfolgt in Bezug auf Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (folgend Korruption) eine Null-Toleranz-Politik. Korruption ist inakzeptabel und wird von uns nicht geduldet. Jeder Verdacht oder jedes Begehen einer strafrechtlichen Handlung oder Unterlassung, von der wir Kenntnis erlangen, wird untersucht und aufgeklärt. Strafbare Handlungen oder Unterlassungen, die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von Soorce oder andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln, begehen oder begangen haben, werden wir unverzüglich anzeigen. Unsere Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption spiegeln unsere Entschlossenheit wider, die einschlägigen Bestimmungen zur Vermeidung von Korruption in den Bereichen, in denen wir tätig sind, einzuhalten und strafbare Handlungen oder Unterlassungen aufzudecken.

Soorce achtet zudem den fairen Wettbewerb. Die geltenden Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs, werden eingehalten.
Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.

2. Verhaltensregeln

Die folgenden verbindlichen Verhaltensregeln der Soorce legen bestimmte Tatbestände generell fest und bieten den Beschäftigten so Handlungssicherheit bei der Korruptionsprävention.

2.1 Die Annahme von Geldgeschenken ist ausnahmslos unzulässig.
2.2 Unaufgefordert und unverzüglich muss eine Unterrichtung des Vorgesetzten erfolgen, wenn Geschenke oder Vergünstigungen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit von Dritten angeboten werden.
2.3 Massenwerbeartikel wie Kalender (einfache Ausführung), Kugelschreiber (einfache Ausführung), Schreibblocks, Haftnotizen und ähnliches dürfen, da die Höflichkeit deren Annahme erfordert, ohne Zustimmung des Dienstvorgesetzten angenommen werden.
2.4 Übliche und angemessene Bewirtung im Rahmen eines dienstlichen Geschäftes oder dienstlich bedingter gesellschaftlicher Verpflichtungen (z.B. offizielle Empfänge,Dienstbesprechungen mit Dritten ) darf nur mit Genehmigung angenommen werden. Alle darüber hinausgehenden Geschenke und Zuwendungen sind mit Hinweis auf diese Anti-Korruptionsrichtlinie abzulehnen oder zurückzugeben.
2.5 Geschenke, die aus der Situation heraus nicht mehr abgewiesen oder zurückgegeben werden können, sind unverzüglich dem Vorgesetzen zuzuleiten. Sie werden entweder von dort zu- rückgesandt oder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

3. Bedeutung für Mitarbeiter

Jegliche Art von persönlichen Vorteilen kann unter Umständen die professionelle Unabhängigkeit der Beteiligten infrage stellen. Daher muss insbesondere darauf geachtet werden, dass schon der Anschein von Interessenkonflikten beim Begünstigten vermieden und die Möglichkeit einer Rufschädigung von Soorce verhindert wird.

Zur Verwirklichung dieser Verhaltensregeln ist jeder Mitarbeiter aufgefordert, sich mit den beschriebenen Standards vertraut zu machen und diese aktiv zu leben.

Soorce Mitarbeiter sind aufgefordert, dass sie Hinweise auf etwaige Straftaten, Missstände und besondere Risiken direkt melden. Keinem Mitarbeiter droht eine Zurückstufung, Strafe oder andere negative Folgen, falls er sich weigert, Bestechungsgelder zu bezahlen oder bei anderen korrupten Praktiken mitzumachen, auch wenn dadurch Soorce Geschäfte entgehen.