Lieferkettengesetz
Wie können Unternehmen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes (LKSG) gezielt und effizient umsetzen?
Das Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, die unternehmerische Verantwortung und Transparenz für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten zu regeln. Von einer fairen Globalisierung profitieren sowohl die Menschen in den Lieferketten als auch die Unternehmen und die Verbraucher.
Was ist das Lieferkettengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz oder LkSG, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette grundlegende Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden.
Darunter fallen zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und den Schutz vor Umweltzerstörung, die Menschenrechte verletzen kann.
Darunter fallen zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und den Schutz vor Umweltzerstörung, die Menschenrechte verletzen kann.
Dieses Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.
Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz (LkSG)?
Das Gesetz gilt sowohl für deutsche Unternehmen als auch für ausländische Unternehmen mit einer großen Niederlassung in Deutschland.
Die Pflichten des Gesetzes gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich der betroffenen Unternehmen als auch für das Handeln eines Vertragspartners sowie für das Handeln weiterer (indirekter) Lieferanten. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht mehr am eigenen Werkstor, sondern erstreckt sich über die gesamte Lieferkette.
- Seit 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Hier lag die Zahl der betroffenen Unternehmen bei etwa 900 Unternehmen.
- Seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Damit erhöhte sich die Zahl der betroffenen Unternehmen auf ca. 4.800 Unternehmen.
Was müssen betroffene Unternehmen konkret tun?
- Risikoanalyse durchführen: Prüfen, wo in der Lieferkette menschenrechtliche oder ökologische Risiken bestehen.
- Vorbeugende Maßnahmen treffen: Gegen diese Risiken vorgehen, zum Beispiel durch Verhaltenskodizes oder Schulungen für Lieferanten.
- Beschwerdemechanismus einrichten: Einrichtung eines Systems, über das Betroffene Missstände melden können.
- Berichtspflicht führen: Jährlich einen Bericht darüber veröffentlichen, wie sie ihrer Verantwortung nachkommen.
Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
- Ausweitung auf EU-Ebene
Die EU arbeitet an der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, einer Art EU-weites Lieferkettengesetz, das noch umfassender ist. Es soll nicht nur große, sondern auch mittlere Unternehmen erfassen und noch stärkere Anforderungen an Klimaschutzmaßnahmen stellen. - Komplexe Lieferketten
Besonders schwierig ist es für Unternehmen, ihre indirekten Zulieferer zu überprüfen. Gerade in Ländern mit schwacher Rechtslage, wie in Teilen Asiens oder Afrikas, ist Transparenz oft schwer zu erreichen. - Bürokratischer Aufwand
Die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, bedeutet für die Unternehmen einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Risikoanalysen, Berichte und Maßnahmen kosten Zeit und Geld, vor allem für Unternehmen, die noch keine nachhaltige Lieferketten-Strategie hatten. - Rechtliche Unsicherheit
Es gibt noch offene Fragen, z. B. wie genau Unternehmen nachforschen müssen oder wann Unternehmen haften, wenn deren Zulieferer gegen die Vorgaben verstößt. Dadurch haben Unternehmen Angst vor möglichen Klagen oder Bußgeldern. - Widerstand in Teilen der Wirtschaft
Besonders Verbände im Mittelstand und die Industrie kritisieren, dass das Gesetz deutsche und europäische Unternehmen gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern benachteiligt, die nicht solchen Regeln unterliegen.
Das LkSG stellt eine große Herausforderung für Unternehmen dar
Das Lieferkettengesetz stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Lieferketten transparenter zu gestalten, ohne sie finanziell und organisatorisch zu überfordern. Gleichzeitig wächst auf nationaler und bald auch auf EU-Ebene der Druck, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten ernsthaft umzusetzen.
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Disclaimer:
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Aus Rücksicht auf die Lesbarkeit wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf alle Geschlechter.
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Quellen:
https://www.eqs.com/de/compliance-wissen/blog/lieferkettengesetz/
https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/wirtschaft/lieferketten/europaeische-lieferkettenrichtlinie-csddd
https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/FAQ/faq-art.html